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Führerschein

Menschen mit Diabetes sollten beachten, dass ihre Erkrankung gegebenenfalls die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen kann. Denn Unterzuckerungen hinter dem Lenkrad stellen potentielle Gefahren für sie und ihre Umwelt dar. 

Doch wer Unterzuckerungen rechtzeitig zu erkennen weiß, darf trotz und mit Diabetes Auto fahren. Dies gilt sogar für schwere Lkws und Busse. Die Fahrerlaubnisverordnung sieht zwar vor, dass bei (aufgrund von Insulin oder Tabletten) möglichen Unterzuckerungen grundsätzlich keine Eignung besteht zum Führen schwerer Kraftfahrzeuge bzw. zur Personenbeförderung. Soweit und solange aber aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen, können auch Menschen mit Diabetes solche Fahrzeuge führen.

Es kann aber sein, dass die Behörde auch beim Autoführerschein in regelmäßigen Abständen ein Attest oder eine verkehrsmedizinische Untersuchung verlangt, um sicherzustellen, dass man weiterhin gesundheitlich geeignet ist. Hiergegen lässt sich wenig machen. Denkbar sind auch Auflagen wie die Verpflichtung zum Führen eines Diabetikertagebuchs oder zum Mitführen von Traubenzucker im Auto.

Den Diabetes nicht verschweigen!
Auch wenn solche Untersuchungen oder Auflagen lästig sind und teilweise zu finanziellen Belastungen führen, darf man den Diabetes dennoch nicht wahrheitswidrig verschweigen: Der Bürger ist beim Führerscheinantrag, also einem behördlichen Verfahren, zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben verpflichtet.

Selbst wenn man der Auffassung ist, dass die Behörde nicht nach dem Diabetes fragen darf, dann dürfte man allenfalls die Auskunftt verweigern. Wird die Fahrerlaubnis jedoch auf Basis unwahrer Angaben erteilt, kann das erhebliche Probleme geben – spätestens wenn der Diabetes dann doch einmal der Behörde bekannt wird. Abgesehen davon gibt es auch keinen legitimen Grund, den Diabetes zu verschweigen. Denn wie gesagt: Wenn aus ärztlicher Sicht keine Bedenken bestehen, bekommt man ja den Führerschein.

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