30.05.2011 Angst vor mündigen Patienten?

Warum gibt es noch das Heilmittelwerbegesetz? Informationen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten sind in Deutschland für Personen, die nicht den medizinischen Fachkreisen angehören kaum zugänglich.

Wer weiß mehr über Ihren Diabetes: Sie oder Ihr Arzt? Das ist eine schwierige Frage, ich weiß. Denn Ärzte wissen sicher mehr allgemein über den Dia­betes als der einzelne Patient. Aber jeder einzelne Diabetiker lernt durch Beobachtung und Erfahrung sich und seinen Diabetes so gut kennen, dass er zumindest über den eigenen Diabetes oft mehr weiß als sein Arzt. Das gilt gerade für Typ-1-Diabetiker, für die die Neugier auf die medizinischen Hintergründe häufig sogar berufsbestimmend ist. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.

Welche Informationen sind zuverlässig?
Wie aber können sich Diabetiker informieren? Früher war der beste Tipp, in die Bibliothek zu gehen und sich Bücher und Zeitschriften über den Diabetes zu besorgen. Das gilt natürlich auch heute, aber die Möglichkeiten haben sich deutlich erweitert. Im Internet ist die Fülle der Informationen zum Thema Diabetes riesengroß – gibt man in eine Suchmaschine den Begriff "diabetes" ein, erscheinen ungefähr 105 000 000 Suchergebnisse. Welche Seiten davon korrekt informieren und bei welchen lieber Vorsicht geboten ist, liegt in der Beurteilung des Computer-Anwenders.

Keine Werbung für Heilmittel außerhalb der Fachkkreise
Spannend aber wird es, wenn ich als Nichtangehöriger einer medizinisch ausgebildeten Gruppe zum Beispiel genauere Informationen zu Medikamenten bekommen möchte. Denn kennen Sie das „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG)“? Dieses Gesetz wurde erstmalig am 11. Juli 1965 ausgefertigt, am 19. Oktober 1994 neu gefasst und am 26. April 2006 zuletzt geändert. Es regelt, wie Werbung unter anderem für Arzneimittel in Deutschland aussehen darf. In § 4a, Abs. 2 heißt es: „Unzulässig ist es (…), außerhalb der Fachkreise für die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung bestehende Verordnungsfähigkeit eines Arzneimittels zu werben.“ § 10 sagt in Abs. 1: „Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.“

Pharmazeutische Unternehmen dürfen nicht direkt informieren
Damit verbietet das HWG pharmazeutischen Unternehmen, Patienten direkt über Medikamente zu informieren. Dies gilt in Deutschland. In den USA zum Beispiel kommen Sie durchaus an die notwendigen Informationen – Patientenzeitschriften werben dort für Medikamente. Informationen gibt es auch im Internet, Englischkenntnisse vorausgesetzt. Wer also heutzutage mehr über seine Therapie wissen möchte, geht ins Internet – und umgeht so das HWG. Um ein mündiger Patient zu sein, ist das der einzig richtige Weg. Da frage ich mich: Warum gibt es das Heilmittelwerbegesetz eigentlich noch? Hat jemand Angst vor mündigen Patienten?

Die Autorin: Jana Einser hat schon seit Kindertagen Typ-1-Diabetes und schreibt für die Diabetes-Journal-Rubrik "Zum guten Schluss".

Kommentar

Hans-Jürgen Tilsner aus Oele - 02.06.11 17:26

Sehr geehrte Frau Einser,

zur Info, was die Medis machen, gehört - eigentlich völlig logisch - als unabdingbare Voraussetzung die Info, was die Defekte/Krankheiten machen, zu deren Heilung-Linderung-Ausgleich wir Betroffene die Medis jeweils nehmen (sollen).
Für Einser ist die Sache klar. Sie gleichen mit Pen & Pumpe aus, was ihnen unstreitig zu mehr als 80% fehlt: Insulin.
Dagegen lernt ein Zweier, dass sein Problem Gewicht und Insulin-Resistenz seien und er zumindest im Anfang nicht zu wenig, sondern zu viel Insulin habe, weil die normale Meenge bei ihm nur nicht ausreichend wirke.

Nur zu viel, also mehr als passend Insulin macht in jedem Falle Unterzucker, also niedriger als gesunden Blutzucker. Kein Typ2 hat (mit Ausnahme der alimentär provozierten Hypo) unbehandelt einfach so Unterzucker.
Und höher als gesunder Blutzucker entsteht immer mit zu wenig, also weniger als passend Insulin. Jeder Zweier hat unbehandelt die weitaus meisten von 24 Stunden erheblich höher als gesunden BZ und damit erheblich weniger Insulin, als jeweils notwendig.

Wenn das Insulin beim Zweier nicht ausreichend wirken würde, wenn also seine Zellen nicht genug Glukose zu ihrer Versorgung bekämen, würden sie wie beim Einser auch trotz des hohen Blutzuckers Ketone zum Ersatz bestellen. Tun sie aber nicht. Sie sind also ausreichend mit Glukose versorgt, und zwar auch dann, wenn der Zweier seinen BZ in völlig gesunde Grenzen absenkt. Der höher als gesunde Blutzucker ist mithin für die Versorgung in keiner Weise notwendig.

Und schließlich weist jede Statistik eindeutig mehr gesunde Menschen gleichen Alters und Geschlechts mit jeweils gleichem BMI und gleicher Insulin-Resistenz aus, als die entsprechenden Anzahlen an Zweiern. Und diese viel mehr gesunden Vergleichsmenschen haben alle trotz BMI und Insulin-Resistenz völlig gesunde BZ-Verläufe und so gut wie keine Chance, je zum Zweier zu werden. Denn die mit dem gesunden BZ haben ihren Brüdern und Schwestern im Typ2 eines ganz wesentlich voraus:
Wenigstens 50% mehr funktionierende Beta-Zellen, wenn man ihre gesunde Menge an Beta-Zellen gleich 100% setzt. Denn ca. 50% fehlen den neuen Zweiern offenbar schon dann, wenn sie die Diagnose-Grenzwerte erreichen.

Das heißt, die Abnahme der Betas ist schon sehr weit fortgeschritten, wenn der Diabetes gerade erst diagnosereif wird. Als engagierter Zweier muss ich natürlich denken, dass es offenbar ein gewisses System hat, wenn uns Betroffenen zu wesentlicher Info zu unserer Krankheit auch die zu den Wirkweisen unserer Medis vorenthalten wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Tilsner

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