14.07.09 Apotheken: Kein Spiel mit dem Feuer

In der Europäischen Union gibt es Unterschiede. Das betrifft nicht nur die Sprache, das Essen oder die Verkehrsregeln, sondern auch das Gesundheitswesen. In Deutschland gehört jede Apotheke einem approbierten Apotheker.
In anderen Ländern wie Großbritannien oder den Niederlanden hingegen dürfen Großkonzerne Apotheken besitzen. Die Frage an den Europäischen Gerichtshof, kurz EuGH, war: Muss das Apothekenwesen überall in der EU gleich sein? Darüber hat der EuGH am 19. Mai entschieden.
Sein Urteil war eindeutig: Für die Organisation des Gesundheitswesens sind die Nationalstaaten wie Deutschland selbst verantwortlich. Sie allein legen das Schutzniveau für die Bevölkerung fest. Die deutschen Apotheken sind Teil des Gesundheitssystems und können so bleiben, wie sie sich seit langem bewährt haben. Bei der Gesundheit ist das Spiel mit dem Feuer, einfach mal so einen Systemwechsel auszuprobieren, nicht erlaubt. Und das ist gut so.
Das Urteil des EuGH hat den pharmazeutischen Blickwinkel des unabhängigen Apothekers bei der Arzneimittelversorgung in den Mittelpunkt gestellt – und die kommerzielle Ausrichtung begrenzt. Jede Apotheke muss einem Apotheker gehören, der persönlich verantwortlich ist für die gute Versorgung seiner Patienten.
Dazu gehört zum Beispiel auch, dass er von einem für den individuellen Patienten unsinnigen Nahrungsergänzungsmittel abraten kann – ohne dass eine Konzernzentrale Produkt- und Umsatzvorgaben machen und bei Nichterreichen mit Konsequenzen drohen kann. Aus dem Blickwinkel der Patienten hat der Europäische Gerichtshof richtig geurteilt.
Einige Kommentare über das Urteil lauten: „Jetzt wird der Wettbewerb verhindert.„ Aber gerade das Gegenteil ist der Fall. Denn auch die Apotheken sind unterschiedlich. Viele Kollegen sind Fachapotheker oder haben spezialisierte Fortbildungen besucht. In immer mehr Apotheken sind zudem Systeme der Qualitätssicherung etabliert. Der Leistungswettbewerb unter den Apotheken ist in vollem Gange – auch weil die Patienten "mit den Füßen abstimmen" und sich in ihrem Umfeld die für sie beste Apotheke aussuchen können.
Das Urteil des EuGH gibt den Apothekern mehr Planungssicherheit. Wir können uns jetzt wieder intensiver darum kümmern, die Versorgung der Bürger weiter zu verbessern. Gerade für Menschen mit Diabetes ist eine vernetzte Versorgung "aus einem Guss" mit den modernsten Arznei- und Hilfsmitteln wichtig.
Apotheker werden bei rezeptpflichtigen Medikamenten unabhängig vom Preis des Arzneimittels honoriert, die Apothekenleistung wird pro Packung bezahlt. Deshalb stehen sie als Verbraucherschützer auf der Seite der Patienten und können aus den Produkten der Industrie unabhängig auswählen. Diese Rolle der Apotheker hat der EuGH klar und deutlich bestätigt.
Dr. Andreas Kiefer
Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer
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