25.03.2008 IGeLn - aber richtig

Mir ist aufgefallen...
...dass Igel im Großen und Ganzen nützliche Tiere sind. Friedlich vor sich hin schmatzend verputzen sie Schädlinge, die wir nicht gebrauchen können. Zum Dank haben wir sie unter Naturschutz gestellt und reichen ihnen auch das eine oder andere Schmeckerchen. Sie können sehr gut unterscheiden, was und wie viel sie davon nehmen oder nicht. Die Igel können das mit natürlichem Instinkt. Wenn wir Menschen doch nur auch dieses schnurgerade Differenzierungsvermögen hätten!
Nun ja, wir haben noch mehr Igel, die schreiben sich aber ganz anders, nämlich IGeL. Nein, das ist kein Gebot der geltenden Rechtschreibung; diese Schreibweise folgt dem Aküfi – dem Abkürzungsfimmel – und meint "Individuelle Gesundheitsleistungen". Das riecht nach Geldbeutel öffnen und Scheinehinblättern für Leistungen, die von den Kassen nicht bezahlt werden, nie bezahlt wurden oder seit einiger Zeit nicht mehr. Augeninnendruckmessungen gehören dazu, Krebsfrüherkennungstests oder zusätzliche Ultraschalluntersuchungen. Aus Sicht des Arztes sind sie empfehlenswert, aber erstattet werden sie nicht. Sie gehören nicht zum Standard, sondern sind Luxus - genau da streiten sich die Geister.
Da kommt einem doch die Zusicherung aus höchsten Kreisen in den Sinn, dass die medizinische Grundversorgung gesichert ist? Wo hört der Kleinwagen auf, wo fängt der Mittelklassewagen an, wo wird er gar zur Luxuslimousine? Und wie übersetzen sich die Fragen zum Beispiel im Hinblick auf die Blutzuckerselbstkontrolle – oder auf orale Glukosetoleranztests bei familiärer Vorbelastung?
Sicher muss man differenzieren, weil Manches eben doch sehr individuell ist. Da fallen zum Beispiel Kosten für vorbeugende Impfungen bei einer Auslandsreise an oder für Tauglichkeitsuntersuchungen für bestimmte Sportarten. Auch Leistungen, die noch nicht oder noch nicht für alle Krankheitsbilder zum Leistungsumfang gehören, weil die Wirksamkeit der Behandlungsmethode wissenschaftlich noch nicht geklärt ist, sind IGeLs. Schließlich kann es sich auch um Leistungen handeln, die nur in bestimmten Fällen bzw. ab einem bestimmten Alter oder nur in begrenztem Umfang erstattet werden.
Es gibt also klare Fälle, für die das Wort individuell durchaus zutrifft. Aber wenn es sich nicht um ein "Mehr", nicht um die Luxuskarosse handelt: Wie will ich dann unterscheiden, ob der Griff ins Portemonnaie für mich notwendig ist? Bin ich frei in meiner Entscheidung? Oder folge ich dem erhobenen Zeigefinger "Wenn Sie das nicht wahrnehmen, riskieren Sie...!"?
Die Bundesärztekammer schreibt für die IGeL ausreichende und sachliche Informationen vor, räumt dem Patienten Bedenkzeit ein, schließt Werbung aus, fordert einen schriftlichen Vertrag vor dem Erbringen der IGeL und verlangt eine für den Patienten nachvollziehbare Rechnung.
Die kühlen Norddeutschen sagen: Watt mutt, datt mutt. Aber seien wir nicht zu gutgläubig, wenn wir das Wort IGeL hören. Benehmen wir uns erst einmal wie die kleinen vierbeinigen Gesellen und richten wir die Stacheln auf. Wenn wir vom Sinn der IGeL überzeugt sind, legen wir sie wieder an – wie die Igel eben, sobald die Gefahr vorüber ist.
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