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05.06.2008 Insulinanaloga für Kinder: Fortschritt - aber viele Fragen

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können auch weiter auf medizinische Veranlassung die Vorteile kurzwirksamer Insulinanaloga in Anspruch nehmen. Doch bleiben viele Fragen offen.

Mit Blick auf die kurzwirksamen Insulinanaloga hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Maßgabe verfügt, dass Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedeten Regelungen für eine Nichterstattung dieser Insuline ausgenommen bleiben. Also: Diese Patientengruppe kann weiter auf medizinische Veranlassung die Vorteile kurzwirksamer Insulinanaloga in Anspruch nehmen. Damit wurde erstmals die scheinbar eherne Mechanik, mit der das BMG Beschlussvorlagen des G-BA in der Diabetologie unbeanstandet passieren lässt und so in Kraft setzt, auf Grund medizinischer Überlegungen durchbrochen. Ein Präzedenzfall? Man möchte das BMG beglückwünschen zu dem wichtigen Schritt im Sinne der jungen Menschen mit Diabetes.

Verstoß gegen die Gleichbehandlung
Fragen aber bleiben: Was passiert, wenn das 18. Lebensjahr erreicht ist? Soll dann die Eigenverantwortung bei einer Umstellung auf Normalinsulin erzwungen werden, die vorher nicht zumutbar war? Offenbar sind damit ja doch tiefe Einschnitte in die Lebensqualität verbunden, die man den unter 18-jährigen ersparen wollte? Im Umkehrschluss sollte das auch heißen, dass es beachtliche Vorteile bei der Anwendung kurzwirksamer Insulinanaloga geben muss: Ist das dann nicht ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung, wenn ganze Gruppen von einer Behandlung ausgeschlossen werden?

Auswirkungen auf die Anwendung langwirksamer Insuline
Ferner muss die Entscheidung Auswirkungen haben bei der Anwendung langwirksamer Insuline, die derzeit ebenfalls vom G-BA bearbeitet wird. Das besondere Wirkprofil kurzwirkender Insulinanaloga verlangt eine deutliche basale Insulinabdeckung zwischen den Mahlzeiten, wenn die kurze mahlzeitenbezogene Insulinwirkung abgeklungen ist. Das lässt sich aber verlässlich und ohne Unterzuckergefahr nur mit flachen Insulinwirkprofilen ohne eigenen Wirkgipfel erreichen, wie sie nur den langwirksamen Insulinanaloga eigen sind. In der Regel erfordert der Einsatz kurzwirksamer Analoga auch die Anwendung langwirksamer Analoga als Basalinsulin (außer es handelt sich um eine Pumpentherapie nur mit kurzwirksamem Insulin).

Untersucht wurden einzelne Wirkstoffe - nicht die Therapiekonzepte
Bei der demnächst anstehenden Anhörung zu den langwirksamen Insulinanaloga sollte die jetzige Maßgabe des BMG zu den kurzwirksamen Insulinanaloga eine wichtige Rolle spielen! Die Nichtbeachtung des inneren Anwendungszusammenhangs zwischen kurz- und langwirksamen Analoga ist wohl der Hauptgrund, warum bei den Zulassungsstudien, in denen es immer nur um ein einziges neues Insulin gehen kann (und nicht um ein Therapiekonzept mit mehreren zusammenhängenden Behandlungskomponenten), die Behandlungseffektivität oft weniger eindrücklich war als in der täglichen Praxis.

Die Lage bleibt unübersichtlich
Für Patienten, Ärzte und Apotheker bleibt die Lage bei der Verordnung von Insulinen unübersichtlich: Hunderte von Rabattverträgen für kurzwirksame Insuline bei Typ-2-Diabetes, bisher keine Rabattverträge bei Typ 1, Ausnahmeregelung für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, ungeklärte Lage bei den langwirksamen Analoga, aber eigentlich mit dem Zwang für weitere Ausnahmeregelungen... Dabei geht es um 2 Mio. Menschen in Deutschland, die täglich Insulin spritzen. Wäre es nicht höchste Zeit, dass unter Führung der Politik schleunigst ein vernünftiger, für alle Seiten fairer Preisfindungsprozess für Insuline und Insulinanaloga zum Abschluss kommt, damit endlich Ruhe einkehrt und Patienten und Ärzte sich wieder um das Eigentliche kümmern können, nämlich eine gute, flexible Diabeteseinstellung ohne Unterzuckerprobleme?

Prof. Dr. Eberhard Standl
Chefredakteur

 

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