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13.10.2008 Strukturreform gefährdet Schwerpunktpraxen

Der Kostendruck bewirkt Entscheidungen, die sich für die nächsten Monate gut darstellen lassen, die aber mittel- und langfristig fatale Folgen haben können.

"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten."

So heißt es u. a. im § 12 des Sozialgesetzbuches V. Das Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenkassen muss für vieles herhalten im Umgang mit Krankheiten und Ärzten; und wo es nicht greift, dort wird zumindest so gedacht. Entscheidende Begriffe wie "ausreichend", also die Note 4 in der Schule, bedeuten eben nicht gut, ja nicht einmal befriedigend! "Wirtschaftlich", ja was ist wirtschaftlich? Kassenärzte erfahren dies immer erst Jahre später. Denn Wirtschaftlichkeit wird im Nachhinein berechnet und bestimmt.

Läuft das bei künftigen Planungen anders? Leider nein! Wer mit den Chefetagen der Krankenkassen spricht, der erfährt, dass Wirtschaftlichkeitsberechnungen bestenfalls bis in 18 bis 24 Monaten gültig sind. Für Kostenträ­ger gilt: Nicht übermorgen interessiert, sondern morgen. Was womöglich auf 3 bis 5 oder gar 10 Jahre sinnvoll und tatsächlich wirtschaftlich wäre, spart leider nichts in den nächsten 1 bis 2 Jahren ein; es steht damit zur Disposition – es kann eingespart werden.

So geht das immer weiter: Der Kostendruck, der auf allen lastet, bewirkt Entscheidungen, die sich für die nächsten Monate gut darstellen lassen, die aber mittel- und langfristig fatale Folgen haben können. Aus meinem Blickwinkel geschieht das in dramatischer Weise mit der Frage nach der Zukunft der Diabetes-Schwerpunktpraxen. Die Antwort ist nur bis zum Jahresende 2008 gewiss –  und das nur mit Gnaden, da unter Zeitdruck und in letzter Minute im Dezember 2007 die Praxen gerettet worden waren. Diabetesverbände, bundesweit und auch regional wie in Rheinland-Pfalz (www.diabetes-rlp.de), schlagen zu Recht Alarm.

Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen prüfen die Mindestvoraussetzungen der Strukturen für Diabetes-Schwerpunktpraxen; viele der Praxen haben sich bereits einer freiwilligen Zertifizierung ihres diabetesspezifischen Qualitätsmanagements unterzogen oder sind z. B. Mitglied in "winDIAB", einer bundesweiten Qualitätsorganisation mit Transparenz ihrer Daten zur Versorgungsforschung.

Schwerpunktpraxen gewährleisten zeitnah die Versorgung neu erkrankter Menschen mit Diabetes, die Versorgung von Patienten mit schwersten diabetesbedingten Komplikationen, von schwierig zu führenden Schwangeren mit Typ-1-Diabetes, von Kindern und Jugendlichen mit instabilen Verläufen, von Gestationsdiabetikerinnen und von Patienten mit diabetischem Fuß-Syndrom. So können oft stationäre Aufenthalte vermieden werden.

Welche Einrichtung schult mit entsprechender personeller und struktureller Voraussetzung in dem Maß wie die Schwerpunktpraxen? Die Strukturreform im Gesundheitswesen mit dem Umverteilen von Geldern gefährdet jedoch die Schwerpunktpraxen. Verlierer werden die Betroffenen sein: Mit ihrer chronischen und zugleich akuten Erkrankung Diabetes werden sie ihrem Schicksal überlassen, die Versorgung könnte "mangelhaft und unwirtschaftlich" werden. Genau diese Gefahr für Patienten muss gebannt werden!
 
Dr. med. Gregor M. Hess
Internist/Diabetologe DDG/RP
67549 Worms
E-Mail: dres(at)hess-worms(dot)de

PS.: Die Steigerung des Ärztehonorars ist ein richtiges Signal zur Unterstützung der Ärzteschaft im niedergelassenen Bereich, bedeutet aber nicht gleichzeitig eine politische Sicherung der Schwerpunktpraxen.

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