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11.08.2009 Verordnungsfähigkeit: Ausgehöhltes System

Auf diesem "quasi-militärischen Übungsgelände" treibt sie der Gedanke einer systematischen Rationierung.
Dieter Möhler, Vorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes

60. Geburtstag des Grundgesetzes im Mai: Haben wir, die Betroffenen, angesichts der Stellungnahmeverfahren zu langwirksamen Insulinanaloga und Glitazonen, die zu Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen durch deren Ausschluss von der Verordnungsfähigkeit führen sollen, Grund zu feiern? Oder versagt hier der Schutz der Grundrechte, weil der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der für den Leistungskatalog der Bundesbürger verantwortlich zeigt, sich zu einer Meute von Kosteneinsparungszwängen geleiteten Akteuren im Gesundheitswesen entwickelt?

Auf diesem "quasi-militärischen Übungsgelände" treibt sie der Gedanke einer systematischen Rationierung, sind sie verantwortlich für ein medizinisches Existenzminimum. Sehen wir uns die jeweiligen Verfahren sowie die "IQWiG"-Berichte an: Es sind Belege vorhanden, dass langwirksame Insulinanaloga und Glitazone Hypoglykämien als uns bedrohende Ereignisse im Sinne einer schwerwiegenden Gefährdung verhindern können. Hypos ohne Analoga sind für uns Betroffene real, Sawickis Aussage, ein Präparat unter allen einer Nutzenbewertung unterzogenen könne krebsverdächtig sein, ist irreal und bislang nicht mehr als eine für seine Anliegen gut plazierte These. Irreal, solange keine genaueren Untersuchungen vorliegen, die wir als Betroffene natürlich fordern.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass namentlich bekannte Akteure im Gesundheitswesen Architekten einer Gesellschaft sein wollen, die aufgrund vermeintlicher Regelungs- und Gestaltungsspielräume die Gefährdung der Patienten außer Acht lassen. Dem Patienten wird erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik sogar eine Umstellung hinsichtlich der Medikamentation fernab individueller Bedürfnisse zugemutet. Das Gesundheitssystem wird ausgehöhlt. Was folgt, ist eine Gesellschaft, die in ihrer sozialen Verantwortlichkeit nur noch ein medizinisches Existenzminimum gewährleisten will. Und Politiker schauen zu.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bleibt die Möglichkeit, die Kompetenzen eines Gremiums zu beschränken. Unterbleibt dies, wird der Sozialstaat ausgehöhlt. Mangelnde Transparenz des Verfahrens, kein Zurückgreifen auf Patienten und deren Erfahrungen sowie fehlende Stimmrechte für die Patienten bei den Entscheidungen führen zu gesellschaftlichen Fehlentwicklungen. Das Bundesverfassungsgericht hat als Hüter der Grundrechte im Beschluss 1 BvR 347/98 Perspektiven gezeigt; das heißt für uns: Wo Krankenversicherung draufsteht, muss auch effektiver Schutz des Kranken drin sein.

Wir fordern den G-BA auf, dem gesetzgeberischen Leistungsversprechen der Sozialgesetzgebung in Bezug auf chronisch Kranke nachzukommen und deren Schutz zu gewährleisten: Erteilen Sie den Überlegungen einer systematischen Rationierung eine Absage! Erkennen Sie bei den chronischen Erkrankungen, die Folgeerkrankungen nach sich ziehen, dass die von Patienten festgestellte positive Wirkung von Medikamenten reicht als Kriterium für deren Verordnungsfähigkeit! An die Erfolgswahrscheinlichkeit von Medikamenten bzw. Therapien sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwererwiegend die Krankheit und deren Folgen sind; das ist bei Hypoglykämien so. Nutzen Sie die Patientenerfahrung!

Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) ist eine Art Frühwarnsystem. Es geht um Kostenbewusstsein, das einhergeht mit dem Wahlrecht des Patienten in seiner konkreten Lebenssituation; nur dieses Verständnis sichert im Sozialstaat die eigenverantwortliche Entscheidung für die angemessene und dem Individuum entsprechende Behandlung. Konkretisiert wird die Leistungsverpflichtung von der Rolle des Arztes. Die Leistungserbringer unterstützen die Patienten in ihrem Anspruch auf Nachhaltigkeit im Gesundheitssystem. Der DDB ruft alle Betroffenen auf, sich unter seinem Dach zu organisieren und Widerstand zu leisten!

Rechtsanwalt Dieter Möhler,
Vorsitzender des DDB

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