30.01.2009 Wirtschaftliche und heilberufliche Verantwortung aus einer Hand
Mit Spannung wurde der Schlussantrag des französischen Generalanwaltes Yves Bot vor dem Europäischen Gerichtshof erwartet. Es geht um die zukünftige Arzneimittelversorgung in Deutschland. Müssen, wie hierzulande bislang Gesetz, Apotheken grundsätzlich Apothekern gehören oder wird der Fremdbesitz – also der Besitz von Apotheken durch Kapitalgesellschaften – erlaubt? Individualapotheke oder Kette?
Endgültige Urteil im Spätsommer 2009
Dieses Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof war von einem Verwaltungsgericht des Saarlandes angestrengt worden, um zu klären, ob das deutsche Fremdbesitzverbot gegen die europäische Niederlassungsfreiheit verstößt. Das endgültige Urteil wird zwar erst im Frühsommer 2009 erwartet, aber die Begründungen des Schlussantrages waren mehr als deutlich.
Mit Freude werden die Verbraucher lesen, dass das Fremdbesitzverbot angemessen und erforderlich ist "zur Erreichung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit der Bevölkerung". Bei Apotheken in Fremdbesitz wäre das Niveau zwangsläufig niedriger. Auch wenn die Betreiber haften und Sanktionen fürchten müssten, wäre der Schutz des Patienten geringer, da Auswüchse erst im Nachhinein korrigiert werden würden, sagte Bot.
Gewinn und Umsatz vs. individuelle Beratung und Nutzen
Ein angestellter Apotheker in einer Kettenapotheke könne gezwungen werden, "das wirtschaftliche Interesse der Apotheke gegenüber den Erfordernissen, die mit der Ausübung einer pharmazeutischen Tätigkeit verbunden sind, in den Vordergrund zu stellen". Der Verdacht ist klar: Gewinn und Umsatz zählen dann mehr als individuelle Beratung und Nutzen des Kunden.
Aus Pillen im Sonderangebot sollen nicht bittere Pillen werden. Die fachgerechte Betreuung – gerade bei den vielen Fragen rund um die Diabetikerversorgung – gehört in pharmazeutische Kompetenz, nicht in den Supermarkt. Deshalb ist es sinnvoll, dass wirtschaftliche und heilberufliche Verantwortung in einer Hand, nämlich in der des verantwortlichen Apothekers liegen. Bei einem Berufsvergehen kann ihm so auch die wirtschaftliche Existenz entzogen werden.
Ähnlicher Crash wie im Finanzsektor?
Bot wird sogar noch deutlicher, indem er zu Recht auf die Finanzkrise hinweist: "So hat die Existenz von Kontrollbehörden (...) im Bankengeschäft in tragischer Weise ihre Grenzen und ihr Unvermögen offenbart, die Auswüchse einer Denkweise zu unterbinden oder zu kontrollieren, die dem Ertrag des eingesetzten Kapitals den Vorrang einräumt." Ein ähnlicher Crash im Gesundheitswesen wäre dramatischer.
Können sich die Individualapotheken jetzt zurücklehnen? Sicher nicht. Der Markt und Wettbewerb ist schon jetzt lebendig und aktiv, aber er soll um Qualität und Preis geführt werden. Apotheken mit besonderer Spezialisierung wie Diabetes müssen sich verstärkt in Netzwerke und neue Versorgungsformen einbinden, um eine qualitätsgesicherte Versorgung zu vernünftigen Preisen für alle zu garantieren. Deshalb gilt auch weiterhin: "Fragen Sie Ihren Apotheker!"
Manfred Krüger,
Apotheker aus Krefeld