Diabetes-Journal-Newsletter - Dezember 2009

Patientenverfügung: Was Sie alles festlegen können

Es ist eine verstörende Vorstellung: Nach einem Schlaganfall mit anschließendem Koma steht fest, dass der Patient nach dem Erwachen nie wieder derselbe sein wird. Auch für die kleinsten Verrichtungen wird er die Hilfe anderer benötigen.

Wie würden Sie entscheiden? Sollen bei diesen Aussichten lebensverlängernde Maßnahmen begonnen oder fortgesetzt werden? Und was, wenn Sie selbst dieser Patient sind? Ihren Willen in diesen Grauzonen des Lebens können Sie vorab in einer Patientenverfügung geltend machen.

Seit dem 1. September ist dazu ein neues Gesetz in Kraft. Wir sagen Ihnen, was Sie in der neuen Verfügung alles regeln können und worauf Sie bei Abfassung und Formulierung Ihres Willens achten müssen.


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