Diabetes-Journal-Newsletter – September 2010

Analoga für Typ 2: Verträge sichern Erstattung

Seit Mitte Juli sind langwirksame Analoginsuline für Typ-2-Diabetiker wie Insulin glargin (Lantus, Sanofi-Aventis) und Insulin determir (Levemir, Novo Nordisk) nicht mehr verordnungsfähig, solange sie teurer sind als Humaninsulin (NPH-Insulin). D.h. die Krankenkassen müssen die Kosten für eine Behandlung mit diesen Insulinen nicht mehr zurückerstatten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) durchgesetzt.

Die Insulinhersteller Sanofi-Aventis und Novo Nordisk haben aber vorsorgt und „Mehrwertverträge“ bzw. „Versorgungswahlverträge“ mit vielen der gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen. Diese sorgen dafür, dass über 90% der Patienten weiterhin mit dem besser wirksamen Insulin behandelt werden können, ohne die Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen.

Jetzt muss im Behandlungsalltag aber die Kasse jedes einzelnen Patienten geprüft werden und die Behandlung von Patienten, deren Krankenkasse nicht unter den Vertragspartnern ist, gegebenenfalls auf Humaninsulin umgestellt werden. Lesen Sie mehr über die Verträge, die Probleme und die Meinungen zu diesem Thema im aktuellen Heft.

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