23.06.2010 G-BA: Glinide und Glitazone könnten aus Erstattung fallen

So hat es der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Juni beschlossen. Bei den Gliniden sei der Nutzen nicht belegt; eine Ausnahme bilden Diabetiker mit schweren Nierenfunktionsstörungen, für die der Wirkstoff Repaglinid weiter verordnet werden kann.
Bei den Glitazonen wurde das Nutzen-Schaden-Verhältnis als negativ bewertet. Wenn das Bundesministerium für Gesundheit innerhalb von zwei Monaten nicht noch interveniert, tritt der G-BA-Beschluss in Kraft. Allerdings hat der G-BA eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt, in der die Wirkstoffe noch verordnungs- und erstattungsfähig bleiben.
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