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23.06.2010 G-BA: Glinide und Glitazone könnten aus Erstattung fallen

Glinide und Glitazone, zwei orale Antidiabetika, sollen möglicherweise künftig nur noch in medizinisch begründeten Einzelfällen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen.

So hat es der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Juni beschlossen. Bei den Gliniden sei der Nutzen nicht belegt; eine Ausnahme bilden Diabetiker mit schweren Nierenfunktionsstörungen, für die der Wirkstoff Repaglinid weiter verordnet werden kann.

Bei den Glitazonen wurde das Nutzen-Schaden-Verhältnis als negativ bewertet. Wenn das Bundesministerium für Gesundheit innerhalb von zwei Monaten nicht noch interveniert, tritt der G-BA-Beschluss in Kraft. Allerdings hat der G-BA eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt, in der die Wirkstoffe noch verordnungs- und erstattungsfähig bleiben.

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