20.04.2010 Teststreifenverordnung für nichtinsulinpflichtige Typ-2-Diabetiker: Verbände fordern Änderungen der Beschlussvorlage des G-BA

Zur Beschlussvorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bezüglich einer Änderung der Arzneimittelrichtlinie (Paragraphen 7, 16 und Anlage III: "Harn und Blutzuckerteststreifen mit Diabetes mellitus Typ 2) haben diabetesDE, die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG), der Verband der Diabetesberatungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) und die Deutsche Diabetes-Stiftung (DDS) eine Stellungnahme abgegeben.
Die Vorlage des G-BA sieht vor, dass gesetzlich versicherte Patienten mit Typ-2-Diabetes, die nicht mit Insulin behandelt werden, zukünftig aus der Verordnung von Harn- und Blutzuckerteststreifen ausgeschlossen werden sollen. Dies wollen die vier Organisationen nicht hinnehmen.
4,7 Millionen Diabetiker wären betroffen
In der Stellungnahme argumentieren sie, dass sich dadurch "die Rahmenbedingungen für eine eigenständige und -verantwortliche Therapieführung" für die ca. 4,7 Millionen Diabetiker in Deutschland, die davon betroffen wären, "deutlich verschlechtern" würde. Zumal es sich dabei vor allem um ältere und von mehreren Krankheiten betroffene Menschen handelt, die ohnehin bereits viel Geld für Zuzahlungen und gesundheitsbezogene Anwedungen zahlen müssen. Somit können es sich viele davon gar nicht leisten, die Teststreifen aus eigener Tasche zu finanzieren, heißt es weiter in der Stellungnahme.
Beeinträchtigungen des sozialen Lebens
Ein weiterer Kritikpunkt aus sozialer Sicht sei, dass die Teilnahme am Straßenverkehr oder die Ausübung betsimmter Berufe nur dann gewährleistet werden können, wenn Diabetespatienten mit Hilfe einer systematischen Blutzuckerselbstkontrolle sicher gehen können, dass sie dafür nicht durch eine unausgeglichene Stoffwechsellage beeinträchtigt sind.
Zweifelhafte Nutzenbewertung durch das IQWiG
Die Verfasser der Stellungnahme bemängeln außerdem die Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), auf der die Vorlage des Bundesausschusses basiert. Darin werde beispielsweise der klinische Nutzen einer signifikanten Senkung des Blutzucklangzeitwertes (HbA1c-Wert) bestritten, das Gefährdungs- und Schädigungspotential durch Unterzuckerungen unzureichend miteinbezogen und sämtliche nationale und internationale Leitlinien, in denen die Selbstkontrolle ein integraler Bestandteil der Diabetesbehandlung ist, ignoriert.
Änderungen an der Beschlussvorlage werden gefordert
Aufgrund dieser - aus Sichter der Autoren der Stellungnahme - unverantwortlichen sozialen und medizinischen Folgen eines Ausschluss von Millionen Diabetikern aus der Verordnung von Blutzuckerteststreifen, fordern die vier Organisationen deshalb folgene Änderungen an der Beschlussvorlage:
- Für nichtinsulinpflichtige Typ-2-Diabetiker sollten mindestens 50 Teststreifen pro Quartal verordnungsfähig bleiben.
- Voraussetzung dafür sollte eine obligatorische Schulung der Patienten zum richtigen Umgang mit der Selbstkontrolle sein.
- Für folgende Gruppen nichtinsulinpflichtiger Typ-2-Diabetiker sollte die
- Verordnung von Teststreifen unangetastet bleiben:
- bei Diagnose des Typ-2- Diabetes und als Bestandteil der strukturierten Diabetesschulung
- Patienten, die Tabletten einnehmen, die das Hypoglykämierisiko erhöhen (z.B. Sulfonylharnstoffe, Glinide)
- bei einer Therapieeskalation bzw- -deeskalation (z.B. zusätzliche Medikation, Überprüfen der Notwenidgkeit einer Insulintherapie)
- bei Begleit- oder Folgeerkrankungen, die die Stoffwechsellage beeinflussen
Die Stellungnahme wurde unterzeichnet von:
- Privatdozent Dr. phil. Bernhard Kulzer (Diabetes Zentrum Mergentheim)
- Michaela Berger, stellvertretende Vorsitzende diabetesDE und VDB Vorstandsmitglied
- Prof. Dr. med. Thomas Danne, Präsident DDG und Vorstandsvorsitzender diabetesDE (Kinderkrankenhaus auf der Bult)
- Prof. Dr. med. Rüdiger Landgraf, Vorstandvorsitzender der Deutschen Diabetes-Stiftung
- Prof. Dr. med. Thomas Haak, Vorstandsmitglied von diabetesDE, Chefredaktuer des Diabetes-Journals (Diabetes Klinik Bad Mergentheim)
- Prof. Dr. phil. Norbert Hermanns (Diabetes Zentrum Mergentheim)
Hier finden Sie sich die Stellungnahme im Wortlaut (PDF-Dokument).
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